360-Grad Panoramen also Kugelpanoramen. Aufgenommen mit einer Leichtdrohne*. (Versicherung, Drohnenführerschein und Anmeldung beim LBA liegt vor)
Das Zusammensetzen der Einzelbilder erfolgte dann an einer leistungsfähigen Workstation.
Einfach mit der Maus schwenken und mit dem Mausrad zoomen.
Genthin-Ortsmitte, Sommer 2018
Genthin, Ortsmitte, Februar 2021
Genthin mit etwas mehr Schnee
Genthin-Ortsmitte, August 2022:
Kade-Ortsmitte August 2022:
Kade, August 2022
Genthin OST, August 2022
Jerichow Kloster, ältester Backsteinbau in Norddeutschland. August 2022
Jerichow, die Stadt an der Elbe. An der Stadtkirche, August 2022
Das Kloster Jerichow im Sonnenaufgang, September 2022
Und das Kloster aus 30 Meter Höhe
Und das Kloster Jerichow aus gut 100 Meter Höhe
Genthin Süd, September 2022
Genthin Süd aus 100 Metern Höhe, September 2022
*Panoramafreiheit Drohne
Die Aufnahmen sind aufgrund der sog. Panoramafreiheit nach § 59 UrhG zulässig. Die Vorschrift des § 59 UrhG ist dabei richtlinienkonform anhand des Art. 5 Abs. 3 Buchst. c der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte der Informationsgesellschaft („InfoSoc-RL“) auszulegen. Die richtlinienkonforme Auslegung ergibt, dass auch Luftbildaufnahmen von § 59 Abs. 1 UrhG gedeckt sind und auch der Einsatz von Hilfsmitteln nicht aus der Schutzschranke heraus führt.